Ab Montag 23.08.2021!

seit Freitag 20.08.2021 gilt eine neue Corona- Schutzverordnung, in der hauptsächlich die Vorgaben zum Testnachweis für Kinder und Jugendliche unter 16 geändert wurde. Da in Deutschland eine Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr gilt, müssen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nun keinen Schülerausweis vorzeigen, um als getestete Person zu gelten.

Der LSB fasst diesen Punkt wie folgt zusammen:

“ Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs-oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.“

StadtSportBund-DO.