Neue Corona- Schutzverordnung- 2G auf und in allen Sportstätten.
Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:
Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren
Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.
Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.
Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden
Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.
Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.
Die Corona- Schutzverordnung tritt ab Heute (24.11.2021) in Kraft.
Email vom StadtSportBund-DO
Contra Mestre Kléber 👊🏽