Coronaschutzverordnung in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung (gültig bis zum 02.04.2022)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Für Erwachsene gilt 3 G.
Contra Mestre Kléber!
Coronaschutzverordnung in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung (gültig bis zum 02.04.2022)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Für Erwachsene gilt 3 G.
Contra Mestre Kléber!