Monat: Oktober 2020

  • Mund- und Nasenschutzpflicht!

    In der Sporthalle besteht eine Mund-und Nasenschutzpflicht für alle Teilnehmerinnen und Begleitpersonen. Nur Während des laufenden Trainings ist es den Teilnehmerinnen gestattet, dem Mund-und Nasenschutz zu entfernen. Eure Capoeiragruppe “Palma de Bimba„ Verein zu Begegnung mit der bras. Kultur e.V Contra Mestre Kléber!

  • Coronaschutzverordnung!

    Es gibt eine neue Coronaschutzverordnung  für Sportbetriebe und Sportvereine in NRW. Ab sofort gelten diesen Regeln bei unserem Training:1. Körperkontakt verzichten.2. Abstand von 1,5 m bei dem Training, Umkleidekabinen und geöffnet Toilette halten.3. Beim Betreten und Verlassen der Halle  bitte die Maske tragen.4. Schon umgezogen zum Training kommen. Weil die Fenster und Türen öfter  für…