Monat: August 2021
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Ab Montag 23.08.2021!
seit Freitag 20.08.2021 gilt eine neue Corona- Schutzverordnung, in der hauptsächlich die Vorgaben zum Testnachweis für Kinder und Jugendliche unter 16 geändert wurde. Da in Deutschland eine Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr gilt, müssen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nun keinen Schülerausweis vorzeigen, um als getestete Person zu gelten. Der LSB fasst diesen Punkt…
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Neue Coronaschutzverordnung!
Was gilt für den Sport? Ab 20.08.2021 | Allgemein (LSB) II. b) Inzidenz ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt Im Außenbereich bis 2500 Personen (inkl. Zuschauer): Keine Einschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich. Im Außenbereich ab 2501 Personen (inkl. Zuschauer): Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt. Dabei maximal 25000…
